Aktien

Die Aktie ist eine schriftliche Urkunde, die einen bestimmten Anteil am Grundkapital z. B. einer AG verbrieft. Durch Kauf einer oder mehrerer Aktien erhält der Besitzer Status und Rechte (u.a. Stimmrecht in der Hauptversammlung, Anspruch auf Dividende, Recht auf Anteil am Liquidationserlös) als Gesellschafter. Die Urkunde selbst besteht aus einem Mantel und einem Bogen mit Dividendenscheinen (Coupons) und Erneuerungsschein (Talon). Aktien werden durch besondere Maßnahmen gegen Fälschung gesichert (Wasserzeichen, besonderes Papier, Gestaltung). Aktien lauten entweder auf einen Anteil (Quoten-A.) oder auf einen bestimmten Betrag (Summen- oder Nennwert-A.). In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist nur die Summen-Aktie bekannt (Mindestnennbetrag 50,-€), während in den USA die Quoten-Aktie weit verbreitet ist. Man unterscheidet auch

  1. nach der Übertragbarkeit: - Inhaber- und Namensaktien,
  2. nach der Ausstattung mit Rechten: - Stamm- und Vorzugsaktien,
  3. nach dem Ausgabezeitpunkt: - alte und junge bzw. neue Aktien.
Der auf den Aktien aufgedruckte Wert (Nominalwert) unterscheidet sich in der Regel vom Preis der Aktie am Markt, dem - Kurs. Wer eine oder mehrere Aktien einer AG erworben hat ist Aktionär oder Gesellschafter einer Aktiengesellschaft. Der Aktionär hat Anspruch auf Dividende, wenn die Hauptversammlung die Ausschüttung des Bilanzgewinnes beschlossen hat. Den Rechten des Aktionärs stehen praktisch keine Pflichten gegenüber.



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