Rechtswesen

Das Rechtswesen in Deutschland basiert auf einer bestimmten Rechtsordnung in unserer Gesellschaft. Für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Bürger und deren Kulturen ist eine soziale Ordnung Voraussetzung, damit der Bevölkerung das Gefühl der Rechtssicherheit vermittelt werden kann.

Dies bedeutet nach allgemeinem Rechtsverständnis:
Die soziale Ordnung ist an das Gefühl von "Gerechtigkeit" gebunden. Sitte und Moral sind die Grundlagen der Verhaltensweisen, die ein geordnetes Zusammenleben ermöglichen. Das Rechtswesen bedarf in Deutschland auch einer Rechtssicherheit , die sich auf eine staatliche und gesellschaftliche Ordnung stützt, die möglichst konkrete Gebote und Verbote erlässt, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße bestraft. Zu den formellen Rechtsvorschriften gehören die Gesetze, die durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Landtage erlassen werden; die Rechtsverordnungen, die auf einer Grundlage eines Gesetzes von Bundes- oder Landesverwaltung erlassen werden und die autonomen Satzungen.

Das Rechtswesen unterscheidet das Privatrecht und das öffentliche Recht:
Beim Privatrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen nach dem Prinzip der Gleichordnung z. B. im BGB geregelt. Im öffentlichen Recht gilt das Prinzip der Unter- bzw. Überordnung. Es regelt im Rechtswesen die Rechtsbeziehungen des Bürgers zum Staat oder zu einzelnen öffentlichen Stellen und Institutionen. Hierzu zählt auch das Verwaltungsrecht und das Strafrecht. Im Rechtswesen unterscheiden wir zwischen materiellem Recht, formellen Recht, dem dispositiven Recht (Grundsatz der Vertragsfreiheit) und den zwingenden bzw. halbzwingenden Rechtsvorschriften. Die Staatsgewalt besteht aus der rechtsetzenden Gewalt, Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt, Verwaltung (Exekutive) und der richterlichen Gewalt und Rechtsprechung (Judikative). Bürgerliche Zivilstreitigkeiten, Strafsachen und freiwillige gerichtliche Anliegen unterliegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht.



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